Rechtsanwältin und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Beratung und Vertretung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Das Arbeitsrecht ist für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin von existentieller Bedeutung. Als Fachanwältin und Fachanwalt beraten wir Sie in allen mit einem Arbeits- und Ausbildungsverhältnis zusammen hängenden rechtlichen Fragen und vertreten Sie engagiert vor Gerichten und Schlichtungsstellen. Dabei sind wir auch im Kirchenarbeitsrecht und im Recht des öffentlichen Dienstes erfahren.

Außerdem unterstützen und vertreten wir Betriebsräte und Interessenvertretungen bei ihrer Arbeit. In diesem Zusammenhang führen wir Schulungen für Betriebsräte für verschieden gewerkschaftlichen Bildungsträger durch.

Frau Rechtsanwältin Knarr bietet außerdem Coachings und Mediationen in betrieblichen Konfliktsituationen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Gremienarbeit von Betriebsräten und Interessenvertretungen an.

Rechtsanwältin Sonja Knarr

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin

Rechtsanwalt Stefan Hölz

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir betreuen und vertreten Betriebsräte und Interessenvertretungen.

Hierzu gehört insbesondere die Beratung und Vertretung bei:

  • Betriebsratswahlen und Wahlanfechtung
  • dem Abschluss von freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen
  • der Durchsetzung von Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten
  • der Beteiligung bei personellen Maßnahmen, wie Einstellung, Versetzung und Kündigungen
  • der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen bei Betriebsänderungen
  • Behinderung der Betriebsratsarbeit

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages
  • Überprüfung Ihres befristeten Arbeitsvertrages
  • Überprüfung der Wirksamkeit einer Versetzung
  • Abwehr von Kündigungen und führen von Kündigungsschutzklagen
  • Verhandlungen über Abfindungen
  • Prüfung eines Aufhebungsvertrages und eines Abwicklungsvertrages
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen (ggfs. durch Lohnzahlungsklage und Gehaltsklage)
  • Durchsetzung von Überstunden- und Mehrarbeitsvergütung
  • Prüfung der Wirksamkeit einer Abmahnung
  • Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses und von dienstlichen Beurteilungen
  • Abwehr von Lohnkürzungen und Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit
  • Durchsetzung von Urlaub, Urlaubsabgeltung und Bildungsurlaub
  • Durchsetzung von Mutterschutz, Elternzeit und Schwerbehindertenrechten
  • Abwehr von Diskriminierungen nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)

Wir betreuen und vertreten Betriebsräte und Interessenvertretungen.

Hierzu gehört insbesondere die Beratung und Vertretung bei:

  • Betriebsratswahlen und Wahlanfechtung
  • dem Abschluss von freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen
  • der Durchsetzung von Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten
  • der Beteiligung bei personellen Maßnahmen, wie Einstellung, Versetzung und Kündigungen
  • der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen bei Betriebsänderungen
  • Behinderung der Betriebsratsarbeit