Kosten & Service

Kosten

Die Kosten für unsere Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Sie sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In Einzelfällen schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor. Die Vereinbarung erfolgsabhängiger Honorare ist Anwälten nur eingeschränkt möglich.

Vor der Übernahme des Mandats sollten Sie mit uns die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten ausführlich erörtern. Wir besprechen gern mit Ihnen die Gebühren anwaltlicher Beratung und Vertretung. Schon im ersten Gespräch können wir gemeinsam die Gerichts- und Anwaltskosten für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung sowie Ihr Prozessrisiko abwägen.

Auch für die anwaltliche Erstberatung fallen Kosten an. Diese betragen in unserem Büro regelmäßig zwischen 70,00 Euro und 120,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Im Einzelfall kann dieser Satz jedoch auch über- oder unterschritten werden. Dies werden wir jedoch selbstverständlich rechtzeitig gemeinsam mit Ihnen klären.

In Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Rechtsschutzversicherungsvertrag ist der allergrößte Teil der möglicherweise anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten abgesichert. Bitte beachten Sie, dass z. B. in Familien- und Erbschaftsangelegenheiten allenfalls nur die Kosten einer ersten Beratung übernommen werden.

Sprechen Sie uns bitte gleich zu Beginn auf Ihre Versicherung an. So können wir noch vor Beginn der Beratung klären, ob Ihre Versicherung die Kosten zu übernehmen hat. Wenn Sie sichergehen wollen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites bzw. der Beratung übernimmt, können Sie schon vor dem ersten Gespräch eine Anfrage bei Ihrer Versicherung stellen.

Wir können die Deckungsanfrage jedoch auch für Sie stellen und auftauchende Fragen mit der Versicherung direkt regeln. Da unsere Kanzlei mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeitet, klären wir Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen zügig und einfach.

Unabhängig von Ihrer Rechtsschutzversicherung haben Sie das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen. Sollte Ihre Versicherung Ihnen eigene Vertragsanwälte vorschlagen, sind dies nur Empfehlungen.

Eine ausführliche Übersicht über Preise und Konditionen von Rechtsschutzversicherungen finden Sie in der Zeitschrift FINANZtest. Allerdings sollte bei einer Versicherung nicht nur der Preis zählen. Auch die Qualität der Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten ist für die Versicherungsnehmer von Bedeutung.

In vielen Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten Ihrer Vertretung und Beratung zu übernehmen. Kommt der Vermieter zum Beispiel mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, hat er die Kosten des Anwalts zu tragen, den Sie mit der weiteren Erledigung der Angelegenheit betrauen. Auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Versicherung des Unfallgegners verpflichtet, Ihren Anwalt zu bezahlen. Selbst bei einer Teilschuld können Sie sich auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners anwaltlich beraten und vertreten lassen.

In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten werden Kosten nach § 12a ArbGG bis zum Abschluss der ersten Rechtsinstanz nicht erstattet. Dies hat den Vorteil, dass Sie kein Risiko tragen, die Kosten für einen Gegenanwalt tragen zu müssen. Es hat den Nachteil, dass auch wenn Sie einen Rechtstreit gewinnen, Anwaltskosten grundsätzlich von Ihnen getragen werden müssen. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt das Risiko für Sie. Gleiches gilt, wenn Sie, wegen Bedürftigkeit, Prozesskostenhilfe erhalten.

Wir beraten Sie selbstverständlich gern über etwaig entstehende Kosten für die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Vertretung.

Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie einen so genannten Beratungsscheinbei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragen.

Für den Antrag benötigen Sie Unterlagen zu Ihrem Einkommen und natürlich zu der beabsichtigten Rechtsberatung. Nach Vorlage eines Beratungsscheins übernimmt die Staatskasse die anwaltlichen Kosten. Der Anwalt kann von Ihnen lediglich eine Gebühr von 15,00 EUR verlangen.

Es besteht in gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, für die Klage oder Ihre Verteidigung gegen eine Klage Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung dafür ist neben Ihrer finanziellen Bedürftigkeit, dass Ihre Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg verspricht.

Es hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab, ob dann Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung oder mit Ratenzahlung gewährt wird. Im ersten Fall müssten Sie keine Anwalts- und Gerichtskosten zahlen – sie können aber, falls sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bessern, bis zu 4 Jahre nach Prozessende angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie als unterlegene Partei außer in erstinstanzlichen arbeits- gerichtlichen Verfahren dennoch mit den anwaltlichen Kosten der Gegenseite belastet werden können. Die Einzelheiten klären Sie bitte im persönlichen Gespräch mit uns.

Die Kosten für unsere Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Sie sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In Einzelfällen schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor. Die Vereinbarung erfolgsabhängiger Honorare ist Anwälten nur eingeschränkt möglich.Vor der Übernahme des Mandats sollten Sie mit uns die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten ausführlich erörtern. Wir besprechen gern mit Ihnen die Gebühren anwaltlicher Beratung und Vertretung. Schon im ersten Gespäch können wir gemeinsam die Gerichts- und Anwaltskosten für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung sowie Ihr Prozessrisiko abwägen.

Schließlich ist es möglich, die Kosten aussichtsreicher Rechtstreitigkeiten mit größeren Streitwerten im Klageverfahren über einen so genannten Prozessfinanzierer (z.B. die D.A.S. AG) übernehmen zu lassen.

Der Finanzierer erhält im Erfolgsfalle einen Teil (z. B. 30%) der erstrittenen Summe. Solche Anträge können Sie durch uns prüfen lassen.

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In der nachfolgenden Übersicht finden Sie einige praktische Links rund um das Thema Recht. Wir weisen darauf hin, dass die hier vorgestellten Links auf Webseiten anderer Präsenzen verweisen, diese unterliegen dem Urheberrecht und der eigenverantwortlichen Kontrolle der jeweiligen Autoren. Wir können daher keine Verantwortung für den Inhalt der verlinkten Webseiten übernehmen.