Kürzlich konnten wir alle ein hervorragendes Beispiel für erfolgreiches Polit-Marketing erleben. Kurz vor Veröffentlichung des neuen Mietspiegels und dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse wird von den Vermieterverbänden unter Berufung auf ein einzelnes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg alles in Frage gestellt.
Fast alle Mietverträge enthalten eine Regelung, wonach der Mieter für regelmäßige Renovierung der Wohnung zuständig ist. Schon in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine ganze Reihe solcher Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt.