Arbeitsvertrag gekündigt? Kämpfen Sie um Ihren Arbeitsplatz bzw. um eine gebührende Abfindung!
Rechtstipp vom Anwalt: Sollten Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, lassen Sie einen ausgewiesenen Experten wie den Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihren vorliegenden Fall prüfen.
Warum? Während meiner jahrelangen Tätigkeit im Arbeitsrecht konnte ich vor allem diese Erfahrung gewinnen: In rund 9 von 10 Fällen bestehen deutliche Erfolgsaussichten bei der Eröffnung von Kündigungsschutzverfahren. Das heißt, im Anschluss an das erfolgreiche Verfahren profitiert der Mandant bzw. Arbeitnehmer entweder von der Zahlung einer angemessenen Abfindung - auf Grundlage eines Vergleichs bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses - oder von einer Wiedereinstellung durch den Arbeitgeber. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindungszahlung helfe ich meinen Mandanten außerdem dabei, dass der Auflösungsvertrag bzw. Abfindungsvergleich so formuliert wird, dass Nachteile in der Sozialversicherung für den Arbeitnehmer ausgeschlossen werden. Zu diesen Nachteilen zählen beispielsweise die Anrechnung der Abfindungssumme auf Ihr Arbeitslosengeld oder die Erteilung einer Sperrfrist.
Nicht zögern! Die 3-Wochen-Klagefrist bei der Kündigungsschutzklage
Zögern Sie nicht, sondern nutzen Sie sofort das Beratungsgespräch beim Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Erfolgsaussichten beurteilen zu lassen. Wenn Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen wollen, bleiben Ihnen nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen oder durch den Anwalt einreichen zu lassen. Diese Klagefrist gilt für jede Art von Kündigung: die ordentliche bzw. fristgerechte Kündigung, die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung sowie die Änderungskündigung. Außerdem gilt die Frist für jede Art von Arbeitsverhältnis wie beispielsweise Teilzeitarbeitsverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder Aushilfsarbeitsverhältnisse. Sollten Sie selbst Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen, um die Kündigung zu "verhandeln" läuft die Frist trotzdem weiter.
Versäumen Sie die Frist, haben Sie nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen. Solche Umstände könnten zum Beispiel sein: eine Krankheit, Abwesenheit wegen Urlaubs oder ein Rechtsirrtums seitens des Arbeitnehmers aufgrund falscher Beratung durch eine zuverlässige Stelle. Die nachträgliche Zulassung der Klage beim Arbeitsgericht hängt sehr stark von den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Fragen Sie mich, um Ihre Aussichten abschätzen zu lassen!
Besteht ein Kündigungsschutz?
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich in Ihrem individuellen Fall, ob ein Kündigungsschutz vorliegt. Kündigungsschutz besteht beispielsweise, wenn Sie wenigstens 6 Monate bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber eingestellt waren und das Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte hat. In diesem Fall ist eine grundlose Kündigung nicht möglich. Eventuell liegt in der Begründung der Kündigung ein Fehler, der die Kündigung anfechtbar macht, zum Beispiel:
- Bei einer personenbedingten Kündigung liegt möglicherweise Diskriminierung vor.
- Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist der Grund möglicherweise ungerechtfertigt oder genügt maximal einer Abmahnung.
- Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss geprüft werden, ob die Sozialauswahl gerechtfertigt ist. Für eine Sozialauswahl muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters Lebensumstände beachten wie Alter, Anzahl der Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit, etwaige Unterhaltspflichten, eine vorliegende Schwerbehinderung und vieles, vieles mehr…
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich auf fundiertes theoretisches Wissen, jahrelange praktische Erfahrung und stets aktuelle Kenntnisse der gängigen Rechtsprechung zurückgreifen, die ich bei der Vertretung Ihrer Interessen taktisch einsetze.
Oft ungerechtfertigt - die außerordentliche Kündigung
So zeigt sich auch bei der Rechtsprechung der letzten Jahre, dass eine außerordentliche Kündigung häufig zu Unrecht ausgesprochen wird.
Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung darf bei einem besonders schwerwiegenden Fehlverhalten des Mitarbeiters ausgesprochen werden. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass eine Weiterbeschäftigung dieses Mitarbeiters für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Die bloße Äußerung einer Beleidigung reicht beispielsweise nicht aus. Vielmehr muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob das Fehlverhalten den Betriebsfrieden oder die Geschäftsbeziehungen nachhaltig stört. Weitere Bedingungen wie zuvor ergangene Abmahnungen, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Grund der Äußerung, Form der Äußerung (schriftlich oder mündlich), bestehende Behinderungen oder Reue fließen in die Bewertung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung ein. Unter Umständen ist der Arbeitgeber verpflichtet, anstatt der Kündigung eine Abmahnung auszusprechen.
Daher sollten Sie bei Erhalt des Kündigungsschreibens - gleich welcher Art - umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin kontaktieren.
Der Arbeitsvertrag - Grundpfeiler der rechtlichen Beziehungen im Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag spielt im Arbeitsrecht eine bedeutende Rolle. So beinhaltet der der Arbeitsvertrag sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis gelten. Deshalb ist sowohl bei der Gestaltung und Prüfung des Arbeitsvertrages Vorsicht geboten. Um einen rechtsgültigen und fairen Vertrag einzugehen, ist eine Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in jedem Fall sinnvoll. Gerade die juristische Fachsprache in Verträgen macht es fachfremden Personen schwer, die Inhalte richtig und genau zu erfassen.
Rechtstipp vom Anwalt: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, über dessen Inhalt Sie sich nicht absolut sicher sind! Selbst unscheinbare Formulierungen können sich später zu ihrem Nachteil auswirken. Ist ein Vertrag einmal unterzeichnet, lässt er sich kaum ändern.
Bevor Sie den Stift ansetzen, lassen Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen! In meinem Berliner Büro helfe ich auch Arbeitgebern bei der Erstellung von Arbeitsverträgen. Kontaktieren Sie mich einfach per Email oder telefonisch!
Stefan Hölz, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht