Erbrecht

Kein Mensch denkt gerne an den Tod – schon gar nicht an seinen eigenen. Dennoch sollte es jeder von uns tun.
Erbrechtliche Konflikte nach einem Todesfall werden sehr häufig unsachlich und gefühlsbetont ausgetragen. Häufig liegt das auch daran, dass der oder die Verstorbene zu Lebzeiten keine testamentarischen Verfügungen getroffen hat oder diese möglicherweise nicht klar und eindeutig sind.
Ohne Testament tritt im Falle Ihres Todes die gesetzliche Erbfolge ein. Dies kann durchaus Ihrem Willen entsprechen. Es ist aber ebenso möglich, dass Sie ganz andere Vorstellungen haben. Ein häufiger Irrtum ist beispielsweise, dass kinderlose Ehepaare meinen, dass Sie sich bei gesetzlicher Erbfolge ausschließlich gegenseitig beerben. Dies ist aber nicht der Fall! Vielmehr erben neben dem Ehepartner dann auch die Eltern oder Geschwister des oder der Verstorbenen.
Möchten Sie selbst entscheiden, was mit Ihrem Vermögen passiert, müssen Sie Ihre Wünsche und konkreten Vorstellungen in einem Testament festhalten. Hierfür sollten Sie kompetente anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, damit Formulierungen verwendet werden, die Ihren Willen klar und eindeutig wiedergeben. Dies ist besonders wichtig, weil Sie später eben nicht mehr gefragt werden können, was Sie mit Ihren Worten genau gemeint haben.

Rechtsanwältin
Roswitha Graff

Fachanwältin für Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen, die im Vorfeld oder bei Eintritt eines Erbfalles auftreten können, insbesondere bezüglich

  • Gestaltung von Testamenten oder sonstigen testamentarischen Verfügungen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Annahme oder Ausschlagung eines Erbes
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bestehend aus zwei oder mehr Miterben

Als erfahrene Anwältin mit über zwanzigjähriger Berufserfahrung bin ich zuverlässig und fachkundig an Ihrer Seite, um Ihre Interessen gemeinsam mit Ihnen herauszuarbeiten und in der Folge – wenn notwendig – diese dann auch nach außen hin wahrzunehmen und durchzusetzen.