Rechtsanwalt für Mietrecht Berlin

Fachanwalt für Mieter

Berlin ist bekanntermaßen eine Mieterstadt. Im Durchschnitt werden hier fast 30 Prozent des Haushaltseinkommens nur dafür ausgegeben, in einer Wohnung zur Miete leben zu können. Dieser Anteil steigt durch Mieterhöhungen und Modernisierungen ständig weiter. Vor diesem Hintergrund wird klar, welchen herausragenden Rang mietrechtliche Fragen im Alltag haben – egal ob es z.B. um Schönheitsreparaturen, Betriebskosten oder eine Kündigung geht.

Der Erhalt von geeignetem und bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt für die meisten Mieter in Berlin ein existenzielles Thema. Für kleine und mittelständische Gewerbemieter stellt sich die wirtschaftliche Bedeutung des Erhalts ihres Mietvertrages kaum anders dar.

In dieser Situation sehen sich Mieter häufig einem übermächtig auftretenden Vermieter gegenüber. Die Durchsetzung eigener Interessen erscheint dabei nicht selten als aussichtslos. Auch wenn dieser Eindruck meist nicht zutrifft, brauchen Sie dennoch in besonderem Maße eine engagierte und kompetente anwaltliche Beratung, Unterstützung und Vertretung. Diese können Sie bei mir als erfahrenem Fachanwalt Mietrecht Berlin und Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht finden. Ich vertrete zudem nur Mieterinnen und Mieter in unserer Kanzlei.

Rechtsanwalt
Henrik Solf

Fachanwalt für Miet-und Wohn­eigentums­recht

Mieterlexikon

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier in unserem Mieterlexikon.

Ich berate und vertrete Sie als Mieter gern in allen mietrechtlichen Fragen.

Insbesondere wenn

  • Sie einen neuen Mietvertrag abschließen wollen
  • Ihr Vermieter eine Modernisierung angekündigt hat
  • Sie eine Kündigung bekommen haben
  • Ihnen der Vermieter eine Mieterhöhung geschickt hat
  • Sie eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten haben
  • Ihre Wohnung Mängel aufweist und Sie die Miete mindern wollen
  • Sie Ihre Wohnung untervermieten wollen
  • es um die Renovierung Ihrer Wohnung geht

Duldungspflicht bei Modernisierung – Aufwendungsersatz für Mieter

Hat der Vermieter eine Modernisierung oder Instandsetzungsarbeiten angekündigt, sind Mieter häufig verpflichtet, dies zu dulden. Allerdings kann der Mieteranwalt die Frage nach der Duldungspflicht erst nach eingehender Prüfung der Modernisierungsankündigung genauer beantworten. Daher ist eine eingehende Beratung auch in diesen Fällen immer dringend zu empfehlen.

Finden solche Baumaßnahmen in der eigenen Wohnung statt, so ist das für den Mieter natürlich mehr als unangenehm. Im Gegenzug kann der Vermieter allerdings dazu verpflichten sein, dem Mieter angemessenen Aufwendungsersatz zu leisten. Zu diesem Anspruch berechtigen den Mieter die wenig bekannten Paragraphen 555a Absatz 3 und § 555d Absatz 6 BGB.

Der Mieter ist zudem zunächst nur dazu verpflichtet, Handwerkern und anderen Personen, die mit den Arbeiten betraut sind, die Wohnungstür zu öffnen. Weitere Mitwirkungspflichten bestehen nicht. Er ist dennoch nicht gezwungen, die Handwerker alle Arbeiten allein ausführen zu lassen. Das Aufräumen und Saubermachen kann der Mieter selbst übernehmen, außerdem können und sollten Handwerker beaufsichtigt werden. Dafür wird von Seiten des Vermieters eine Aufwandsentschädigung fällig, die in der Regel zehn Euro pro Stunde beträgt. Diese Leistung kann auch für andere helfende Personen wie Freunde und Verwandte beantragt werden.

Sie haben bereits eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen, die den Aufwendungsersatz nicht vorsieht? Dennoch ist Ihr Rechtsanspruch darauf gültig! Führen Sie genau über Ihre Tätigkeiten und Ihren Aufwand Protokoll und suchen Sie, wenn möglich, die Unterstützung durch Zeugen. Als Rechtsanwalt für Mietrecht Berlin berate und vertrete ich Sie selbstverständlich gern, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Vermehrt Wohnungskündigungen in Berlin

In Berlin kommt es seit Jahren zu einer stetig anwachsenden Zahl von Wohnungskündigungen wegen Eigenbedarfs. Leider erweitert die Rechtsprechung beständig den Kreis derjenigen Personen, die von einer solchen Kündigung profitieren können.

Dennoch sind Sie als Mieter nicht machtlos! So enthalten viele Mietverträge Klauseln, die eine solche Kündigung verhindern oder zeitlich hinauszögern können. Diese Klauseln gelten auch dann, wenn der Vertrag mit einem früheren Vermieter abgeschlossen worden ist. Auch wenn eine Wohnung während eines bestehenden Mietverhältnisses in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, darf nicht ohne weiteres eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen werden. In Berlin gilt nach dem ersten Weiterverkauf der Wohnung zunächst eine Ausschlussfrist von zehn Jahren – beginnend vom Zeitpunkt des Eintrags im Grundbuch.

Sie befürchten, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auf Sie zukommt? Dann sollten Sie so schnell wie möglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen und fachkundige Beratung suchen. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: Als Anwalt berate und vertrete ich Sie gern!

Weitere Informationen zu aktuellen Themen des Mietrechts, finden Sie in unserem Mieterlexikon – Informationen vom Mieteranwalt.

Henrik Solf, Rechtsanwalt Mietrecht Berlin