Rechtsanwältin für Familienrecht Berlin

Fachanwältin für Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten sind zumeist mit vielen Emotionen und Befindlichkeiten bei allen Betroffenen verbunden. Gerade mit einer Trennung wird die bisherige Lebensplanung vollständig umgestoßen und alles muss ganz neu gestaltet werden. Die Auseinandersetzung mit dem bisherigen Partner oder der Partnerin ist in diesen Zeiten aufgrund der beiderseitigen emotionalen Betroffenheit häufig sehr schwierig. Dies trifft auf Fragen der Vermögensauseinandersetzung ebenso zu wie auf solche des Unterhalts und des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oder die zukünftige Gestaltung des Umgangsrechts mit diesen.
Gerade wenn Gefühle mit im Spiel sind, ist eine sachliche und gleichzeitig engagierte juristische Begleitung und Vertretung wichtig für das Zustandekommen sinnvoller, umfassender und nachhaltiger Ergebnisse und Lösungen.

Als Fachanwältin für Familienrecht mit über zwanzigjähriger Berufserfahrung bin ich zuverlässig und fachkundig an Ihrer Seite, um Ihre Interessen gemeinsam mit Ihnen herauszuarbeiten und sodann nach außen hin wahrzunehmen und durchzusetzen.

Dies gilt für die Auseinandersetzung von Ehen ebenso wie für die von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Rechtsanwältin
Roswitha Graff

Fachanwältin für Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen, die bei Trennung bzw. Scheidung zu klären sind, das heißt insbesondere bezüglich:

  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung und Hausratsteilung
  • zukünftige Nutzung der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung

Viele juristische Auseinandersetzungen vor Gericht im Fall von Trennung und Scheidung lassen sich im Vorfeld auch bereits in „guten Zeiten“ vorbeugend und einvernehmlich regeln. Daher erarbeite ich mit Ihnen und für Sie auch gerne individuelle und genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Eheverträge.

Wenn eine Trennung bereits erfolgt ist, können – zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen – auch zu diesem Zeitpunkt noch detaillierte und für Ihre persönliche Situation passende außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen getroffen werden.